Verätzung

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Verätzung

Verätzungen bei Erwachsenen

 

Wenn Säuren oder Laugen Gewebe zerstören

Verätzungen entstehen, wenn aggressive chemische Stoffe mit Haut, Augen, Mund oder anderen Körperregionen in Kontakt kommen. Sie können im Haushalt, beispielsweise durch Abflussreiniger oder Entkalker, ebenso auftreten wie im Betrieb durch Industriechemikalien, Reinigungsmittel oder Laborchemikalien.

Je nach Art, Konzentration und Einwirkdauer können Verätzungen von oberflächlichen Hautschäden bis hin zu tiefen Gewebezerstörungen reichen. Besonders gefährlich sind Verätzungen der Augen, der Atemwege oder nach dem Verschlucken ätzender Stoffe.

 

Was passiert im Körper?

Säuren und Laugen greifen das Gewebe auf unterschiedliche Weise an. Säuren verursachen meist eine oberflächlichere Eiweißgerinnung, während Laugen häufig tiefer in das Gewebe eindringen und dort ausgedehnte Schäden verursachen können.

Je länger die Chemikalie einwirkt, desto größer ist meist der Gewebeschaden. Deshalb ist ein möglichst schnelles Entfernen des Stoffes entscheidend.

 

Häufige Ursachen

Verätzungen entstehen häufig durch:

  • Abfluss- oder Backofenreiniger,
  • Entkalker,
  • Batteriesäure,
  • Zementschlämme oder Frischbeton,
  • Desinfektions- oder Reinigungsmittel,
  • Säuren und Laugen im Betrieb,
  • Laborchemikalien,
  • Industriechemikalien,
  • unsachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen.

 

Symptome

Je nach betroffenem Körperbereich können auftreten:

  • starke Schmerzen,
  • Brennen,
  • Rötung,
  • Blasenbildung,
  • weißliche, gelbliche oder dunkle Hautveränderungen,
  • Schwellungen.

 

Bei Augenverätzungen zusätzlich:

  • starke Schmerzen,
  • Tränenfluss,
  • Lichtempfindlichkeit,
  • verschwommenes Sehen,
  • Sehverschlechterung.

 

Nach dem Verschlucken:

  • Brennen im Mund,
  • Schluckbeschwerden,
  • starke Hals- oder Brustschmerzen,
  • Speichelfluss,
  • Übelkeit,
  • Erbrechen,
  • Atembeschwerden.

 

Beim Einatmen ätzender Dämpfe:

  • Husten,
  • Heiserkeit,
  • Atemnot,
  • pfeifende Atmung.

 

Erste Hilfe

Verätzungen der Haut

    • Achte zunächst auf deinen Eigenschutz. Trage möglichst Handschuhe und vermeide den Kontakt mit der Chemikalie.
    • Entferne verunreinigte Kleidung, Schmuck oder Schuhe vorsichtig.
    • Spüle die betroffene Haut sofort mit reichlich handwarmem Leitungswasser, möglichst 20 bis 30 Minuten lang. Je früher gespült wird, desto geringer ist häufig der Gewebeschaden.
    • Decke die betroffene Stelle anschließend locker mit einer sterilen Wundauflage ab.

 

Augenverätzungen

    • Augenverätzungen sind immer ein Notfall.
    • Spüle das betroffene Auge sofort mit reichlich sauberem Wasser oder einer Augenspüllösung. Halte dabei die Augenlider weit geöffnet und spüle vom inneren Augenwinkel nach außen, damit das zweite Auge möglichst nicht verätzt wird.
    • Entferne Kontaktlinsen während des Spülens, sofern sie sich leicht lösen lassen.
    • Setze die Spülung möglichst bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder bis zur ärztlichen Versorgung fort.

 

Verschluckte Chemikalien

    • Spüle den Mund vorsichtig mit Wasser aus.
    • Ist die betroffene Person vollständig wach und kann sicher schlucken, darf sie kleine Schlucke Wasser trinken.
    • Kein Erbrechen auslösen.

 

Eingeatmete Chemikalien

    • Bringe die betroffene Person sofort an die frische Luft, ohne dich selbst zu gefährden.
    • Lockere enge Kleidung und überwache Atmung und Bewusstsein.
    • Ist die Person bewusstlos, atmet aber normal, bringe sie in die stabile Seitenlage.
    • Atmet sie nicht normal, beginne sofort mit der Wiederbelebung und lasse möglichst einen AED holen.

 

Häufige Fehler

  • Versuche niemals, Säuren mit Laugen oder Laugen mit Säuren zu neutralisieren. Dabei entsteht Wärme, die die Verätzung zusätzlich verschlimmern kann.
  • Verzögere das Spülen nicht.
  • Löse nach dem Verschlucken kein Erbrechen aus.
  • Verwende keine Salben, Cremes oder Hausmittel auf frischen Verätzungen.

 

Wann muss der Rettungsdienst gerufen werden?

Wähle sofort den Notruf 112, wenn:

  • die Augen betroffen sind,
  • größere Hautflächen verätzt wurden,
  • starke Schmerzen bestehen,
  • Chemikalien verschluckt wurden,
  • Atemnot auftritt,
  • ätzende Dämpfe eingeatmet wurden,
  • Bewusstseinsstörungen auftreten,
  • es sich um konzentrierte Industriechemikalien oder Gefahrstoffe handelt.

 

Zusätzlich sollte möglichst früh ein Giftinformationszentrum kontaktiert werden. Halte dazu den Namen des Stoffes oder die Verpackung bereit.

 

Giftinformationszentralen

Bei einem Vergiftungsverdacht und einer noch stabilen, gut ansprechbaren Person ist die Giftinformationszentrale deine wichtigste Anlaufstelle. Die Fachleute beurteilen das Risiko und erklären dir, ob die Person zu Hause beobachtet werden darf oder sofort medizinisch behandelt werden muss.

 

Deutschland

Berlin: 030 19240

Bonn: 0228 19240

Erfurt: 0361 730730

Freiburg: 0761 19240

Göttingen: 0551 19240

Mainz: 06131 19240

München: 089 19240

 

Österreich

Vergiftungsinformationszentrale Wien: 01 406 43 43

Aus dem Ausland: +43 1 406 43 43

 

Schweiz

Tox Info Suisse: 145

Aus dem Ausland: +41 44 251 51 51

 

Wann sollte eine ärztliche Untersuchung erfolgen?

Eine ärztliche Untersuchung ist sinnvoll bei:

  • jeder Augenverätzung,
  • allen Verätzungen durch starke Säuren oder Laugen,
  • größeren Hautverätzungen,
  • Blasenbildung,
  • anhaltenden Schmerzen,
  • jeder Verätzung im Betrieb durch Gefahrstoffe,
  • Unsicherheit über die Chemikalie.

 

Was passiert im Krankenhaus?

Im Krankenhaus werden die betroffenen Bereiche weiter gespült und die Schwere der Verätzung beurteilt. Hautverätzungen werden steril versorgt, Augenverätzungen augenärztlich behandelt. Nach dem Verschlucken ätzender Stoffe kann eine Spiegelung der Speiseröhre oder des Magens erforderlich sein, um innere Verletzungen festzustellen. Bei schweren Verätzungen erfolgen Schmerztherapie, Infusionen und gegebenenfalls operative Maßnahmen.

 

Merke

  • Bei jeder Verätzung gilt: Sofort und ausgiebig mit Wasser spülen.
  • Eigenschutz geht immer vor – vermeide den Kontakt mit der Chemikalie.
  • Niemals versuchen, Säuren oder Laugen zu neutralisieren.
  • Kein Erbrechen nach dem Verschlucken ätzender Stoffe auslösen.
  • Augenverätzungen, Atemnot, größere Verätzungen oder Verätzungen durch Industriechemikalien sind Notfälle – sofort den Notruf 112 wählen.

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