Verätzungen bei Schulkindern und Jugendlichen
Erste Hilfe bei Verätzungen
Verätzungen entstehen, wenn aggressive Chemikalien wie Säuren oder Laugen mit Haut, Augen, Mund oder Speiseröhre in Kontakt kommen. Sie können innerhalb kurzer Zeit schwere Gewebeschäden verursachen. Besonders gefährlich sind konzentrierte Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Backofenreiniger oder Batteriesäure.
Je schneller die Chemikalie entfernt wird, desto geringer ist meist das Ausmaß der Verletzung. Deshalb ist rasches und richtiges Handeln entscheidend.
Was passiert bei einer Verätzung?
Säuren und Laugen greifen das Gewebe auf unterschiedliche Weise an. Während Säuren meist oberflächlich wirken, können Laugen tief in das Gewebe eindringen und dort fortschreitende Schäden verursachen. Verätzungen können Haut, Augen, Mund, Speiseröhre und Magen betreffen.
Je nach Stoff, Konzentration und Einwirkdauer können leichte Reizungen bis hin zu tiefen Gewebeschäden entstehen.
Häufige Ursachen
Verätzungen entstehen beispielsweise durch:
- Rohrreiniger,
- Backofen- und Grillreiniger,
- Entkalker,
- Batteriesäure,
- starke Haushaltsreiniger,
- Industriechemikalien,
- Laborchemikalien.
So erkennst du eine Verätzung
Je nach betroffenem Körperbereich können auftreten:
- starke Schmerzen oder Brennen,
- Rötungen,
- Schwellungen,
- Blasenbildung,
- weißliche oder verfärbte Haut,
- Schluckbeschwerden,
- starker Speichelfluss,
- Husten,
- Heiserkeit,
- Atemnot,
- gerötete oder tränende Augen,
- verschwommenes Sehen.
Erste Hilfe – Schritt für Schritt
Verätzung der Haut
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- Entferne verschmutzte Kleidung, Schuhe oder Schmuck vorsichtig, ohne dich selbst zu gefährden.
- Spüle die betroffene Haut sofort mit reichlich handwarmem Leitungswasser. Die Spülung sollte mindestens 20 Minuten erfolgen. Achte darauf, dass das Spülwasser nicht über andere Hautbereiche läuft.
- Decke die betroffene Stelle anschließend locker mit einer sterilen Wundauflage oder einem sauberen Tuch ab.
Verätzung der Augen
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- Beginne sofort mit dem Spülen – jede Minute zählt.
- Spüle das betroffene Auge mindestens 15 bis 20 Minuten mit sauberem Leitungswasser oder einer Augenspüllösung. Halte dabei die Augenlider möglichst geöffnet und spüle von der Nasenseite nach außen, damit das andere nicht betroffene Auge nicht mit der Chemikalie in Kontakt kommt.
- Kontaktlinsen sollten entfernt werden, wenn dies ohne Zeitverlust möglich ist
Verschlucken einer ätzenden Flüssigkeit
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- Lass dein Kind den Mund gründlich mit Wasser ausspülen.
- Ist dein Kind wach und kann sicher schlucken, darf es kleine Schlucke Wasser trinken, um Reste der Chemikalie aus dem Mund zu entfernen und zu verdünnen.
- Löse niemals Erbrechen aus. Beim Erbrechen würde die ätzende Flüssigkeit die Speiseröhre erneut schädigen.
Giftinformationszentrum kontaktieren
Ist dein Kind wach und stabil, solltest du möglichst früh das zuständige Giftinformationszentrum anrufen. Diese informieren und beraten dich. Halte möglichst den Produktnamen, die Inhaltsstoffe, die geschätzte Menge und den Zeitpunkt des Unfalls bereit.
Deutschland
Berlin: 030 19240
Bonn: 0228 19240
Erfurt: 0361 730730
Freiburg: 0761 19240
Göttingen: 0551 19240
Mainz: 06131 19240
München: 089 19240
Österreich
Vergiftungsinformationszentrale Wien: 01 406 43 43
Aus dem Ausland: +43 1 406 43 43
Schweiz
Tox Info Suisse: 145
Aus dem Ausland: +41 44 251 51 51
Häufige Fehler
- Ein häufiger Fehler ist es, Säuren mit Laugen oder Laugen mit Säuren „neutralisieren“ zu wollen. Dabei entsteht Wärme, die die Verletzung zusätzlich verschlimmern kann.
- Ebenso sollten keine Hausmittel wie Milch, Öl oder andere Getränke gegeben werden. Sie verbessern die Verätzung nicht und können die Behandlung erschweren.
- Löse niemals Erbrechen aus.
Wann muss der Rettungsdienst gerufen werden?
Wähle sofort den Notruf 112, wenn:
- eine ätzende Flüssigkeit verschluckt wurde,
- Atemnot besteht,
- starke Schmerzen im Mund oder Rachen auftreten,
- Schluckbeschwerden bestehen,
- das Kind heiser wird oder Schwierigkeiten beim Atmen entwickelt,
- größere Hautflächen betroffen sind,
- die Augen verätzt wurden,
- das Kind bewusstlos ist oder sich sein Zustand verschlechtert.
Wann sollte dein Kind ärztlich untersucht werden?
Eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich bei:
- jeder Verätzung der Augen,
- jeder Verätzung nach Verschlucken,
- größeren Hautverätzungen,
- anhaltenden Schmerzen,
- Blasenbildung,
- Unsicherheit über den aufgenommenen Stoff.
Was passiert im Krankenhaus?
Im Krankenhaus werden Ausmaß und Tiefe der Verätzung beurteilt. Haut- und Augenverätzungen werden weiter gespült und behandelt. Nach dem Verschlucken ätzender Stoffe können weitere Untersuchungen notwendig sein, um Verletzungen der Speiseröhre oder des Magens festzustellen. Zusätzlich erfolgt eine Schmerzbehandlung und – falls erforderlich – eine Überwachung der Atmung.
Merke
- Spüle Haut und Augen sofort und ausgiebig mit Wasser.
- Entferne verschmutzte Kleidung möglichst schnell.
- Nach dem Verschlucken ätzender Stoffe darf dein Kind den Mund ausspülen und – wenn es sicher schlucken kann – kleine Schlucke Wasser trinken.
- Löse niemals Erbrechen aus und versuche nicht, Säuren oder Laugen zu neutralisieren.
- Kontaktiere möglichst früh das Giftinformationszentrum.
- Bei Atemnot, Augenverätzungen, Verschlucken ätzender Stoffe oder Bewusstlosigkeit gilt: Sofort den Notruf 112 wählen.